Ratgeber

Mindestlohn 2027: Was Arbeitgeber jetzt planen müssen

Sophie Krüger

30.10.2026

9 Min. Lesezeit

Barista bereitet in einem Café Kaffee zu – die Gastronomie ist vom Mindestlohn 2027 besonders betroffen

Der Mindestlohn 2027 steht fest: Ab dem 1. Januar 2027 müssen Arbeitgeber in Deutschland mindestens 14,60 Euro brutto pro Stunde zahlen. Das sind 70 Cent mehr als die 13,90 Euro, die seit Jahresbeginn 2026 gelten, und ein Plus von rund fünf Prozent. Für viele Betriebe in Gastronomie, Handel und Dienstleistung ist das kein Detail, sondern ein spürbarer Kostenfaktor.

Mit dem Stundenlohn verschieben sich auch die Grenzen für Minijobs und Midijobs. Arbeitsverträge, Dienstpläne und Kalkulationen müssen deshalb bis Jahresende auf den Prüfstand. Wer erst im Januar reagiert, riskiert Nachzahlungen, Ärger mit der Sozialversicherung oder Bußgelder.

Dieser Ratgeber ordnet ein, was sich ändert, wen es betrifft und welche Schritte du jetzt planen solltest. Er ersetzt keine Rechtsberatung, gibt dir aber den Überblick für die Gespräche mit Lohnbüro und Steuerberatung.

Mindestlohn 2027: Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Kurz gesagt: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto je Zeitstunde. Grundlage ist der Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025, den die Bundesregierung per Verordnung verbindlich gemacht hat. Gleichzeitig steigt die Verdienstgrenze für Minijobs auf 633 Euro im Monat.

Die Eckdaten im Überblick:

Mindestlohn ab 1. Januar 2027: 14,60 Euro brutto pro Stunde (2026: 13,90 Euro).

Rechtsgrundlage: die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 5. November 2025, die beide Erhöhungsstufen festschreibt.

Minijob-Grenze: 633 Euro monatlich statt bisher 603 Euro.

Übergangsbereich (Midijob): von 633,01 Euro bis 2.000 Euro im Monat.

Nächste Entscheidung: Die Mindestlohnkommission berät turnusmäßig im Jahr 2027 über die Anpassung ab 2028.

Die Erhöhung fällt damit moderater aus als der Sprung zum Jahresbeginn 2026, als der Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro stieg. Planungssicherheit hast du trotzdem nur bis Ende 2027.

Wer Anspruch auf den Mindestlohn hat – und wer nicht

Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig von Branche, Betriebsgröße oder Umfang der Beschäftigung. Er gilt also auch für Minijobber, Aushilfen, Saisonkräfte und Rentner, die bei dir arbeiten.

Auch Werkstudentinnen und Werkstudenten sowie freiwillige Praktikanten nach Ablauf von drei Monaten fallen unter den Mindestlohn 2027. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung im Vertrag, sondern ob tatsächlich ein Arbeitsverhältnis vorliegt.

Es gibt allerdings Ausnahmen, die du kennen solltest:

Auszubildende: Für sie gilt nicht der Mindestlohn, sondern die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung.

Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium sowie freiwillige Orientierungspraktika bis zu drei Monaten.

Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung.

Ehrenamtlich Tätige, die keine Vergütung im arbeitsrechtlichen Sinn erhalten.

Auch die Ausbildungsvergütung steigt. Laut Bundesinstitut für Berufsbildung beträgt die Mindestausbildungsvergütung für Ausbildungen, die 2027 beginnen, im ersten Jahr 764 Euro im Monat. Im zweiten Jahr sind es 902 Euro, im dritten 1.031 Euro und im vierten 1.070 Euro.

Wichtig: Gilt in deiner Branche ein höherer tariflicher Mindestlohn, etwa über einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, geht dieser vor. Der gesetzliche Mindestlohn bildet nur die absolute Untergrenze.

Minijob und Midijob: Neue Grenzen ab Januar 2027

Die Verdienstgrenze für Minijobs ist seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt. Sie errechnet sich aus einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn und wird aufgerundet. Mit dem Mindestlohn 2027 steigt sie deshalb automatisch auf 633 Euro im Monat.

Für dich als Arbeitgeber ergeben sich aus dem Mindestlohn 2027 zwei typische Fallstricke:

Feste Monatsbeträge: Steht im Vertrag ein Pauschalbetrag von 603 Euro, sinkt bei 14,60 Euro die zulässige Stundenzahl. Passe entweder die Vergütung oder die vertraglich vereinbarten Stunden an.

Feste Stundenzahl: Bleibt die Stundenzahl gleich, steigt der Monatslohn. Prüfe, ob er weiterhin unter 633 Euro liegt – sonst rutscht die Beschäftigung in den Übergangsbereich.

Rechnerisch darf ein Minijobber 2027 rund 43 Stunden im Monat zum Mindestlohn arbeiten, ohne die Grenze zu überschreiten. Aktuelle Hinweise zu Melde- und Abgabepflichten findest du bei der Minijob-Zentrale.

Koch schneidet Gemüse in einer Restaurantküche – viele Aushilfen in der Gastronomie arbeiten als Minijobber

Gastronomie und Handel beschäftigen besonders viele Minijobber – hier wirkt die neue 633-Euro-Grenze direkt.

Was der Mindestlohn 2027 für deine Kosten bedeutet

Direkte Lohnkosten

Die direkte Mehrbelastung lässt sich leicht überschlagen. Eine Vollzeitkraft mit 40 Wochenstunden arbeitet im Schnitt gut 173 Stunden im Monat. Zum Mindestlohn 2027 ergibt das ein Bruttogehalt von rund 2.531 Euro, etwa 121 Euro mehr als 2026. Hinzu kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.

Rechne diese Differenz zum Mindestlohn 2027 für alle Beschäftigten hoch, die heute zwischen 13,90 und 14,60 Euro verdienen. So erkennst du schnell, wie stark dein Personalkostenbudget 2027 steigt.

Das Lohngefüge gerät in Bewegung

Teurer als die direkte Anpassung ist oft der Dominoeffekt. Wer bisher 14,50 oder 15 Euro verdient hat, erwartet, dass der Abstand zu Neueinsteigern erhalten bleibt. Ignorierst du diesen Lohnabstand, drohen Unzufriedenheit und Kündigungen erfahrener Kräfte.

Plane deshalb nicht nur die Mindestlohnempfänger, sondern die gesamte untere Gehaltsstruktur. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie viel du über die Preise weitergeben kannst. Wie die Inflationsrate in Deutschland vor allem durch Dienstleistungen getrieben wird, zeigt, dass viele Betriebe genau diesen Weg gehen. Wie du deine Position gegenüber Abnehmern stärkst, liest du in unserem Beitrag zu Preisverhandlungen im Handel.

Branchen im Fokus: Wo der Mindestlohn 2027 am stärksten wirkt

Nicht jeder Betrieb spürt die Erhöhung gleich stark. Entscheidend ist, wie hoch der Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnbereich ist und wie viel Spielraum du bei den Preisen hast.

Gastronomie und Hotellerie: Viele Aushilfen, Minijobs und Saisonkräfte treffen auf preissensible Gäste. Hier wirkt der Mindestlohn 2027 doppelt – über den Stundenlohn und über die neue Minijob-Grenze.

Einzelhandel: Lange Öffnungszeiten erfordern viele Teilzeit- und Aushilfskräfte. Gleichzeitig ist der Wettbewerb über den Preis hart.

Landwirtschaft und Gartenbau: Erntehelfer und Saisonkräfte werden häufig nach Stunden bezahlt, die Margen sind oft dünn.

Handwerksnahe Dienstleistungen: Friseurbetriebe, Reinigungsdienste oder Bäckereien kalkulieren mit hohem Personalkostenanteil.

In wissensintensiven Branchen spielt der Mindestlohn 2027 dagegen kaum eine direkte Rolle. Indirekt kann er dich trotzdem erreichen, etwa über höhere Preise von Dienstleistern für Reinigung, Catering oder Logistik.

Preise anheben oder Produktivität steigern?

Grundsätzlich hast du zwei Hebel. Entweder gibst du die Mehrkosten über die Preise weiter, oder du senkst die Kosten pro Leistungseinheit. Meist ist eine Kombination aus beiden realistisch.

Produktivität gewinnst du etwa durch bessere Dienstplanung, digitale Kassensysteme oder Selbstbedienungslösungen. Achte dabei darauf, dass Einsparungen nicht zulasten der Servicequalität gehen, die deine Kunden von dir erwarten.

Checkliste: Was Arbeitgeber jetzt planen müssen

Bis zum Inkrafttreten des Mindestlohns 2027 bleibt nicht mehr viel Zeit. Gehe diese Schritte am besten gemeinsam mit deinem Lohnbüro durch:

1.

Betroffene ermitteln: Liste alle Beschäftigten auf, deren Stundenlohn ab Januar unter 14,60 Euro liegen würde – auch bei Festgehältern, die du auf die tatsächlichen Stunden umrechnest.

2.

Minijobs prüfen: Kontrolliere Verträge mit festen Monatsbeträgen oder Stundenzahlen auf die neue Grenze von 633 Euro.

3.

Arbeitszeitkonten checken: Mehrstunden auf Arbeitszeitkonten musst du innerhalb von zwölf Monaten ausgleichen, sonst kann der Mindestlohn rückwirkend unterschritten sein.

4.

Lohnstruktur anpassen: Entscheide mit Blick auf den Mindestlohn 2027, ob und wie du die Gehälter knapp oberhalb des Mindestlohns mitziehst.

5.

Kalkulation aktualisieren: Rechne die Mehrkosten in Angebote, Preislisten und Budgets für 2027 ein.

6.

Dokumentation sicherstellen: Prüfe, ob deine Zeiterfassung die gesetzlichen Aufzeichnungspflichten erfüllt.

7.

Beschäftigte informieren: Kommuniziere Änderungen frühzeitig und schriftlich, besonders bei angepassten Minijob-Stunden.

Der Mindestlohn betrifft nicht nur die unterste Lohngruppe. Wer die Gehaltsstruktur darüber vergisst, plant zu knapp.

Euro-Banknote auf einem Holztisch als Symbol für steigende Personalkosten durch den Mindestlohn 2027

Nicht nur die unterste Lohngruppe zählt: Der Lohnabstand nach oben treibt die Personalkosten zusätzlich.

Kontrollen, Dokumentation und Bußgelder

Die Einhaltung des Mindestlohns überwacht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Sie prüft unangemeldet, sichtet Arbeitszeitnachweise und gleicht sie mit der Lohnabrechnung ab. Alle Details zu Prüfungen und Pflichten fasst der Zoll auf seiner Mindestlohn-Seite zusammen.

Für Minijobber und Beschäftigte in bestimmten Branchen gelten besondere Aufzeichnungspflichten:

Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages nach der Arbeitsleistung zu erfassen.

Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

Betroffen sind unter anderem Bau, Gastronomie und Beherbergung, Personenbeförderung, Spedition, Gebäudereinigung sowie Messebau.

Prüfe auch Sachbezüge und Zulagen kritisch. Nicht jede Zahlung zählt auf den Mindestlohn an: Zuschläge für Nachtarbeit oder vermögenswirksame Leistungen bleiben etwa außen vor. Im Zweifel klärst du die Anrechnung mit deinem Lohnbüro, bevor der Zoll es tut.

Verstöße können teuer werden. Wer den Mindestlohn unterschreitet, riskiert Bußgelder von bis zu 500.000 Euro und den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Zusätzlich drohen Nachforderungen der Sozialversicherung. Dass viele Betriebe die Dokumentation als Last empfinden, ist bekannt – der versprochene Bürokratieabbau hat daran bislang wenig geändert.

Fazit und Ausblick: Nach dem Mindestlohn 2027 ist vor 2028

Der Mindestlohn 2027 bringt keine Überraschung, aber spürbare Mehrkosten. Mit 14,60 Euro pro Stunde und einer Minijob-Grenze von 633 Euro solltest du Verträge, Dienstpläne und Kalkulationen jetzt anpassen, nicht erst nach der ersten Lohnabrechnung im Januar.

Betrachte die Erhöhung auch als Chance. Ein attraktiver Einstiegslohn hilft dir im Wettbewerb gegen den Fachkräftemangel, gerade bei Aushilfen und Quereinsteigern. Wer sauber dokumentiert und fair bezahlt, hat bei Kontrollen und im Recruiting die besseren Karten.

Bereits 2027 berät die Mindestlohnkommission über die nächste Anpassung ab 2028. Behalte die Entwicklung im Blick und plane in deinen Budgets einen Puffer für weitere Steigerungen ein.

Häufige Fragen zum Mindestlohn 2027

Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2027 genau 14,60 Euro brutto pro Stunde. 2026 liegt er bei 13,90 Euro. Grundlage ist die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung vom November 2025, die auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom Juni 2025 beruht. Höhere tarifliche Branchenmindestlöhne gehen dem gesetzlichen Mindestlohn vor.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze ab 2027?

Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt zum 1. Januar 2027 von 603 auf 633 Euro im Monat. Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt und entspricht zehn Wochenstunden zum Mindestlohn, aufgerundet. Rechnerisch darf ein Minijobber damit rund 43 Stunden im Monat arbeiten. Darüber beginnt der Übergangsbereich, der bis 2.000 Euro reicht.

Wer bekommt keinen Mindestlohn?

Ausgenommen sind unter anderem Auszubildende, Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss, Pflichtpraktikanten, freiwillige Praktikanten bis zu drei Monaten und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung. Für Auszubildende gilt stattdessen die Mindestausbildungsvergütung, die 2027 im ersten Ausbildungsjahr 764 Euro im Monat beträgt. Minijobber und Rentner haben dagegen Anspruch.

Was müssen Arbeitgeber bis Januar 2027 tun?

Arbeitgeber sollten alle Beschäftigten ermitteln, die unter 14,60 Euro pro Stunde verdienen, und ihre Vergütung anpassen. Minijob-Verträge mit festen Beträgen oder Stunden müssen auf die neue Grenze von 633 Euro geprüft werden. Außerdem gehören Arbeitszeitkonten, Zeiterfassung, Kalkulationen und das Lohngefüge oberhalb des Mindestlohns auf den Prüfstand.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen den Mindestlohn?

Wer den Mindestlohn unterschreitet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Zusätzlich können Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden, und Betriebe können von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten werden ebenfalls geahndet. Die Kontrollen führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls durch, häufig unangemeldet.

Wann wird über den Mindestlohn ab 2028 entschieden?

Die Mindestlohnkommission entscheidet in der Regel alle zwei Jahre über die Anpassung. Nach dem Beschluss von 2025, der die Stufen für 2026 und 2027 festlegte, steht die nächste Empfehlung im Jahr 2027 an. Sie betrifft den Mindestlohn ab 2028. Die Bundesregierung setzt die Empfehlung anschließend per Rechtsverordnung um.

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